BAUANTRAG / BAUGENEHMIGUNG / BAUBEGINN

Wer ein Gebäude errichten oder umbauen möchte oder eine Änderung der Nutzung plant, braucht eine Baugenehmigung. Um eine Genehmigung zu bekommen, muss man einen Bauantrag bei der  Gemeinde stellen. Diese leitet den Antrag an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weiter.

Die Baugenehmigung ist die Erlaubnis der Bauaufsichtsbehörde, dass man so bauen darf, wie beantragt und von dem Entwurfsverfasser in den Bauvorlagen beschrieben wurde. Der Entwurfsverfasser darf nur ein bauvorlageberechtigter Architekt oder Bauingenieur sein.

Der Bau sollte auf keinen Fall beginnen, bevor die Baugenehmigung vorliegt. Vor Baubeginn sollten eine Baubeginnanzeige und die bautechnischen Nachweise der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt werden.